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Beim Ersatz eines zentralen Brauchwarmwassererwärmers muss im Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Juli 2017 bei Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten, Hallenbädern und weiteren grossen Warmwasserverbrauchern das Brauchwarmwasser mindestens zur hälfte mit erneuerbarer Energie oder Abwärme erwärmt werden.
Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch, welche Option für Sie die Beste ist.
061 535 15 20

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