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Beim Ersatz eines zentralen Brauchwarmwassererwärmers muss im Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Juli 2017 bei Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten, Hallenbädern und weiteren grossen Warmwasserverbrauchern das Brauchwarmwasser mindestens zur hälfte mit erneuerbarer Energie oder Abwärme erwärmt werden.

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Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch, welche Option für Sie die Beste ist.

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061 535 15 20

Bild Boilerersatz.jpg
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